1.1. Der Bayerische Fußball-Verband e.V. (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist gemeinsam mit der BFV Service GmbH und der Privatbrauerei ERDINGER Weißbräu Werner Brombach GmbH Veranstalter der Aktion und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.
1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle Fußballmannschaften, die einem Verein des Bayerischen Fußball-Verbands angehören. Jeder Verein darf nur maximal zweimal (ein Herren Team und ein Damen Team) an der Aktion teilnehmen. Die Teilnahme ist nur durch eine registrierte Person (z.B. Kapitän der Mannschaft), die bei Beginn der Aktion „Punkteparade“ mindestens 18 Jahre alt ist und einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, möglich. Mitarbeiter des Veranstalters, dessen Tochterunternehmen, der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nutzer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, von der Aktion auszuschließen.
2.1. Registrierung: Um an der Aktion teilzunehmen, muss sich die Mannschaft über die Website https://www.erdinger-punkteparade.de/ registrieren. Hierbei sind die vollständigen und korrekten Angaben zur Mannschaft und zum Ansprechpartner/zur Ansprechpartnerin erforderlich.
2.2. Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.
2.3. Die Aktion besteht aus vier Challenges, die auf der Website beschrieben sind. Jede Challenge erfordert eine spezifische Teilnahmehandlung:
· Challenge 1, Schätzmeister: Tippabgabe, wie viele Kronkorken befinden sich im abgebildeten Glas?
· Challenge 2, Gerufen mit Leib und Seele: Einreichung eines Spruchs vom Spielfeldrand, Abstimmung, wer die meisten „Gefällt mir“-Angaben hat
· Challenge 3, Torjäger des Monats: Welche Mannschaft schießt im Oktober die meisten Tore?
· Challenge 4. Fotobeweis des Monats: Einreichung von einem Teamfoto, Abstimmung, wer die meisten „Gefällt mir“-Angaben hat
2.4. Punktevergabe: Für jede erfolgreich abgeschlossene Challenge erhält die Mannschaft Punkte. Die Punktevergabe erfolgt nach den auf der Website beschriebenen Kriterien.
2.5. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer*innen verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten.
2.5. Falls der Veranstalter zusätzlich nach Beendigung der Aktion den Namen des Gewinners/der Gewinnerin veröffentlicht, erklärt sich der Gewinner/die Gewinnerin damit einverstanden, dass sein Name im Zusammenhang mit dieser Aktion auf bfv.de und den Medien von ERDINGER Weißbräu veröffentlicht wird.
Die Aktion beginnt am 01.08.2025 um 00:01 Uhr MEZ und endet am 30.11.2025 um 23:59 Uhr MEZ. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, jeden Monat an der jeweiligen Challenge teilzunehmen:
· Challenge 1 beginnt 01.08.2025 um 00:01 Uhr ME und endet am 31.08.2025 um 23:59 Uhr
· Challenge 2 beginnt 01.09.2025 um 00:01 Uhr ME und endet am 30.09.2025 um 23:59 Uhr
· Challenge 3 beginnt 01.10.2025 um 00:01 Uhr ME und endet am 31.10.2025 um 23:59 Uhr
· Challenge 4 beginnt 01.11.2025 um 00:01 Uhr ME und endet am 30.11.2025 um 23:59 Uhr
Die Teilnahme an den jeweiligen Challenges ist nur innerhalb des entsprechenden Monats möglich. Nach Ablauf des Monats ist eine Teilnahme an der jeweiligen Challenge nicht mehr möglich.
4.1. Die Preise der "ERDINGER Punkteparade" setzen sich wie folgt zusammen:
Challenge 1:
Challenge 2:
Challenge 3:
Challenge 4:
Gesamtsieger:
4.2. Der Gewinn ist nicht austauschbar. Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht verkäuflich. Die Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.
4.3. Die Gewinner*innen der einzelnen Challenges werden anhand der jeweils auf der Website beschriebenen Kriterien ermittelt. Die Gesamtsieger werden anhand der Punktetabelle am Ende der Aktion bestimmt. Bei einem Gleichstand (egal bei welcher Gewinnplatzierung) entscheidet das Los über die Platzierung. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Vertreters des Veranstalters, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.
4.3.1. Gewinner*innen Ermittlung bei Challenge 3:
Für die Auswertung von Challenge 3 werden die drei Spiele des Vereins mit den meisten geschossenen Toren im Oktober berücksichtigt. Auch wenn eine Mannschaft vier oder mehr Spiele im Oktober absolviert hat, werden ausschließlich die drei Spiele mit den meisten geschossenen Toren für das Ergebnis herangezogen. Die Mannschaft mit der höchsten Gesamtanzahl an geschossenen Toren aus diesen drei Spielen gewinnt die Challenge.
4.4. Die Gewinner*innen werden jeweils innerhalb von einer Woche per E-Mail oder Telefon benachrichtigt.
4.5. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Leistungen, die von Dritten erbracht werden.
4.6. Ist der Gewinner/die Gewinnerin per E- Mail oder Telefon nicht erreichbar oder meldet er sich nicht rechtzeitig innerhalb von 24 Stunden zurück, so wird an seine Stelle der Zweitplatzierte der Abstimmung treten. Mit der Auswahl eines/einer neuen Gewinners/Gewinnerin verfällt der Anspruch des vorhergehenden Gewinners/Gewinnerin auf den Gewinn.
Einverständniserklärung zur Nutzung der angebenden Daten
5.1. Durch die Teilnahme an der Aktion erklärt sich der Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass die im Rahmen der Aktion erhobenen Daten (Name, E-Mail-Adresse und Adresse) gemäß den Datenschutzrichtlinien verwendet werden, soweit dies zur Durchführung der Aktion erforderlich ist. Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen werden von Veranstalter nur zum Zwecke der Aktion genutzt und anschließend gelöscht. Das Einverständnis des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist jederzeit widerruflich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme unseres Tochterunternehmens der BFV Service GmbH und unserem Partner der Privatbrauerei ERDINGER Weißbräu Werner Brombach GmbH und dessen Dienstleistern.
5.2. Der Gewinner*in ist ferner damit einverstanden, dass sein Name im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel auf den Internetseiten sowie den Social-Media-Kanälen vom Veranstalter genannt wird.
5.3. Der Gewinner*in erklärt sich für den Fall des Gewinns damit einverstanden, dass während der Einlösung des Gewinns Foto- und Filmaufnahmen durch ERDINGER Weißbräu oder den BFV bzw. durch einen hierfür von ERDINGER Weißbräu oder den BFV beauftragten Foto-/Videografen gemacht werden. Der Gewinner*in ist sich darüber bewusst und erteilt sein Einverständnis dafür, dass er auf diesen Foto- und Filmaufnahmen, welche von ERDINGER Weißbräu und/oder den BFV zu Werbezwecken veröffentlicht werden, abgebildet und zu erkennen sein wird. Insbesondere umfasst diese Genehmigung die Veröffentlichung auf der Homepage sowie den Social Media Kanälen von ERDINGER Weißbräu und/oder des BFV.
Einverständniserklärung zur Nutzung der hochgeladenen Materialien
5.4. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt dem Veranstalter an den von ihm eingestellten Inhalten im Zeitpunkt der Einstellung das nicht-ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, frei übertragbare Recht zur Nutzung und Verwertung ein. Das Recht umfasst alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten. Das Recht vom Veranstalter umfasst insbesondere
die Nutzung im Rahmen der Websites in anderen vom Veranstalter angebotenen Telemedien sowie die sonstige Nutzung in elektronischen Netzen unter Einschluss von Internet und Intranet, im Rahmen von Abrufdiensten (Demand-Dienste aller Art), im Rahmen von Mobilfunk-gestützten Anwendungen, im audiovisuellen Bereich, im Rahmen digitaler Medien und Multimedia-Produkte aller Art sowie im Printbereich.
5.5. Das Recht vom Veranstalter beinhaltet jeweils insbesondere:
5.5.1. das Recht der Vervielfältigung, der öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, die Inhalte unabhängig von der eingesetzten Technologie, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Websites und anderer Telemedien unbegrenzt zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben;
5.5.2. das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, die Inhalte abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
5.5.3. das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, die Inhalte gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger und andere Datenträger in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben, einschließlich des Rechts zur elektronischen und nicht-elektronischen akustischen Wiedergabe des Textes;
5.6. das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht die Inhalte unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts selbst oder durch Dritte beliebig zu bearbeiten, zu übersetzen, zu arrangieren und andere Umarbeitungen vorzunehmen, einschließlich des Rechts zur Veröffentlichung oder Verwertung der Bearbeitung und des Rechts zur Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse in allen Medien, insbesondere in Printmedien;
5.7. das Werberecht, d.h. das Recht, die Inhalte für die Bewerbung der Websites und anderer Telemedien oder sonstiger Angebote vom Veranstalter oder Dritter, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, insbesondere in Printmedien, zu nutzen.
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer*in regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer*in regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen, insbesondere, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen seine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
7.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen dieser Aktion jederzeit anzupassen.
7.3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.4. Die Durchführung der Aktion, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer*in, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
7.5. Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und wird in keiner Weise von Instagram/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.